Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für vermittelte Reisen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermittlung von Pauschalreisen, Flugvermittlung und einzelne Reiseleistungen der Tauch Sport Akademie Fürth.

1. Vertragsgegenstand
TSA vermittelt Reisen und einzelne Reiseleistungen, sofern TSA mit der Vermittlung beauftragt wird. TSA ist nicht Reiseveranstalter oder Leistungsträger. Vertragsbeziehungen bestehen ausschließlich zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter oder dem Leistungsträger.

2. Abschluss des Reisevertrages
Mit der Reiseanmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter oder Leistungsträger den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter oder Leistungsträger gegenüber dem Anmelder zustande. Die Anmeldung bedarf keiner bestimmten Form. Weicht die Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, ist der Reiseveranstalter oder Leistungsträger an das darin enthaltene neue Angebot für die Dauer einer Option von ca. 3 Tagen gebunden. Der Vertrag kommt mit diesem Inhalt zustande, wenn der Reiseanmelder dem Reiseveranstalter oder Leistungsträger die Annahme erklärt oder durch Zahlung des Reisepreises seine stillschweigende Zustimmung erteilt. Bei kurzfristigen Reisebuchungen, wie Sonderangebote oder Last Minute Angebote, die weniger als 30 Tage vor Reisebeginn gebucht werden, entfällt die Optionsfrist.

3. Bezahlung
Der Kunde zahlt lt. Reisebestätigung / Rechnung direkt an den Reiseveranstalter oder an die Tauch Sport Akademie Fürth. TSA ist vom Reiseveranstalter oder Leistungsträger zum Inkasso bei den von Tauch Sport Akademie Fürth vermittelten Reisen und Leistungen ermächtigt. Nach der Zustellung der Reisebestätigung / Rechnung ist pro Reiseteilnehmer eine Anzahlung an den Reiseveranstalter, Leistungsträger oder an Tauch Sport Akademie Fürth zu erbringen. Die Höhe der Anzahlung richtet sich nach den Reisebedingungen des Veranstalters oder Leistungsträgers die in den jeweiligen Reisebedingungen genannt werden. Sofern ein Sicherungsschein auszustellen ist, ist die Anzahlung nicht vor Übergabe des Sicherungsscheins fällig. Eine verspätete Anzahlung kann eine Stornierung der Reise und damit die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Storno- oder Bearbeitungsgebühr nach sich ziehen. Die Zahlung des Restpreises erfolgt direkt an den Reiseveranstalter, Leistungsträger oder an Tauch Sport Akademie Fürth unmittelbar bei Aushändigung oder vor Übersendung der vollständigen Reiseunterlagen, spätestens aber 3 Wochen vor Reiseantritt.

4. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Reiseleistungen ergibt sich aus der Reisebeschreibung des zurzeit gültigen Reisekatalogs des Reiseveranstalters oder des Leistungsträgers und den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Es gelten die Reisebedingungen der jeweiligen Veranstalter oder Leistungsträger. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer schriftlichen Bestätigung.

5. Leistungs- und Preisänderungen
Tauch Sport Akademie Fürth ist als Vermittler verpflichtet, den Kunden über Preis- oder Leistungsänderung unverzüglich in Kenntnis zu setzen, sofern dies nicht direkt durch den Reiseveranstalter oder Leistungsträger geschieht. Die Wirksamkeit der Preis- oder Leistungsänderung richtet sich ausschließlich nach dem Vertragsverhältnis des Kunden mit dem Reiseveranstalter bzw. Leistungsträger. Die von Tauch Sport Akademie Fürth mitgeteilten Preise, insbesondere Flugpreise, sind daher vor erteilter Buchungsbestätigung nicht verbindlich.

6. Tauchen
Teilnahmevoraussetzung für die Tauchpakete ist CMAS* oder Open Water Brevet sowie ausreichende Erfahrung zum eigenverantwortlichen Tauchen mit Tauchpartner.
Ein Tauchsportärztliches Attest ist zwingend erforderlich.

Die Teilnahme an Tauchkreuzfahrten setzt taucherische Erfahrung voraus.

Lokale Gebühren (wie Nationalpark, Dekokammer etc.) sind generell vor Ort zu zahlen.

Vorausgebuchte Tauchpakete sind Personengebunden. Sollte ein Tauchpaket nach Reisebeginn nicht in Anspruch genommen werden, ist eine Erstattung lediglich im Krankheitsfall möglich oder wenn die Wetterbedingungen Tauchgänge unmöglich machen. Wir benötigen in beiden Fällen die schriftliche Bestätigung der Tauchbasis.
Sollten Sie ein vorgebuchtes Tauchprogramm aufgrund gesundheitlicher Probleme nur teilweise oder gar nicht in Anspruch nehmen können, so lassen Sie sich bitte unbedingt von Seiten der Tauchbasis schriftlich bestätigen, dass das nicht abgetauchte Programm aufgrund vorzeitigen Abbruchs von der jeweiligen Basis an Tauch Sport Akademie Fürth erstattet wird. Nur bei Vorlage genau dieser entsprechenden Bestätigung ist eine Erstattung von unserer Seite möglich!! Bitte beachten Sie auch, dass Ansprüche in dieser Hinsicht bis spätestens 4 Wochen nach Rückreise bei Tauch Sport Akademie Fürth geltend gemacht werden müssen, sonst verfallen sie.

7. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzperson
Das Recht des Kunden auf Rücktritt vom Reisevertrag, zur Umbuchung und zur Stellung von Ersatzpersonen richtet sich ausschließlich nach dem Vertragsverhältnis des Kunden mit dem Reiseveranstalter bzw. Leistungsträger und muss schriftlich durch den Kunden erfolgen.

8. Hinweise
Hinweise auf die im Reiseland geltenden Ausweis-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen sind allein vom Reiseveranstalter bzw. Leistungsträger zu erbringen, die sich in der Regel aus den Reisebeschreibungen, Prospekten und Reiseunterlagen ergeben. Ergänzend dazu verpflichtet sich Tauch Sport Akademie Fürth, die erforderlichen Hinweise in dem Tauch Sport Akademie Fürth möglichen Umfang und ohne Gewährleistung oder Haftungsanspruch gegen TSA, zu erteilen. Die Reiseunterlagen werden auf Wunsch versandt. Die Verlustgefahr trägt der Kunde.

9. Versicherungen
Tauch Sport Akademie Fürth ist verpflichtet, den Kunden ausdrücklich auf die Möglichkeit einer Reiserücktrittskostenversicherung hinzuweisen. TSA empfiehlt bei einer Auslandsreise den Abschluss einer Auslandsreise- Krankenversicherung mit Kostenübernahme eines Rücktransports (gesetzliche Krankenversicherung in der Bundesrepublik erstatten diese Kosten nicht).

10. Gewährleistung und Haftung
Tauch Sport Akademie Fürth haftet nicht für Leistungsstörungen aus dem Vertragsverhältnis des Kunden mit dem Reiseveranstalter, Leistungsträger und Fluggesellschaft, da TSA diese als Fremdleistung lediglich vermittelt. TSA haftet insbesondere nicht dafür, dass der Reisevertrag zustande kommt. Eventuelle Gewährleistungsansprüche aus der Reise sind direkt beim Reiseveranstalter bzw. Leistungsträger geltend zu machen. Dies gilt insbesondere für Mängelanzeigen und andere rechtswahrende Erklärungen. Tauch Sport Akademie Fürth haftet lediglich für fehlerhafte Beratung und Vermittlung in Zusammenhang mit der Reisebuchung im Rahmen des Vermittlungsvertrages. Die Haftung ist auf den dreifachen Wert der vermittelten Reiseleistung beschränkt, soweit der Schaden des Kunden durch Tauch Sport Akademie Fürth nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurde und die Haftung auf einem deliktischen Tatbestand beruht. Dies gilt auch für vorvertragliche Nebenpflichten.

11. Salvatorische Klausel, Gerichtsstand
Sollten einzelne Klauseln dieser Bedingungen unwirksam sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Klauseln und des Vermittlungsvertrages im ganzen nicht beeinträchtigt. Der Gerichtsstand für Klagen gegen TSA ist Fürth.
 

 
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